....ÖFFNUNGSZEITEN:

....April-Juni:
....Mi-Fr: 14-18 Uhr
....Sa: 9-13 Uhr
....Juli-Mitte November:
....nach Vereinbarung
....Mitte November bis Weihnachten:
....Mo-Fr: 9-12.30 und 14-18 Uhr
....Sa: 9-15 Uhr
....außerhalb dieser Zeiten
....nach Vereinbarung


....Silvia und Christof Leser
.... Diplom-Gartenbauingenieure
.... Steinenbacher Weg 99
....88326 Aulendorf
....Tel.07525/3230089



















































 



Überwinterungsservice für Kübelpflanzen

Sie finden für Ihre schönen Kübelpflanzen zu Hause keinen geeigneten Überwinterungsplatz, der deren Ansprüchen entspricht?
Wir bieten wir Ihnen einen Überwinterungsservice in unserem Gewächshaus an, wo Lichtbedürfnisse, Klimaansprüche und Wasserversorgung Ihrer Kübelpflanzen optimal sichergestellt werden können. Darüber hinaus bieten wir ein umfangreiches Servicepaket an, welches gewährleistet, dass Sie viele Jahre lang Freude an Ihren Pflanzen haben können.

Überwinterungstemperaturen:
Für die Überwinterung Ihrer Kübelpflanzen stehen in unserem Gewächshaus der Kalthausbereich mit ca. 5°C und der temperierte Bereich mit ca. 12°C Überwinterungstemperatur zur Verfügung. Eine Überwinterung ist daher nur für mediterrane und subtropische Kübelpflanzen möglich, Pflanzen mit höheren Temperaturansprüchen können wir leider nicht annehmen.

Überwinterungszeitraum:
Frostempfindliche Pflanzen sollten vor den ersten Frösten eingewintert werden. In den meisten Jahren liegt die richtige Einwinterungszeit zwischen Mitte und Ende Oktober. Da die Pflanzen im Gewächshaus oft schon im März wieder austreiben und dieser Austrieb dann sehr frostempfindlich ist, endet die Überwinterung erst nach den Eisheiligen, also Mitte Mai. Somit beträgt die Regel-Überwinterungsdauer etwa 7 Monate.

Überwinterungsgebühr:
Die Gebühr beträgt für die gesamte Überwinterungsdauer 82 € pro m2 Stellfläche (inkl. MwSt).
In dieser Gebühr enthalten sind:
- ein fachgerechter Rückschnitt der Pflanzen
- bedarfsgerechtes Gießen und Düngen
- regelmäßige Krankheits- und Schädlingskontrolle inkl. eventuell erforderlicher
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- eine Risikoversicherung für den Fall einer Schädigung der Pflanzen, mit der pro m2 ein Pflanzenwert von bis zu 100,- € abgedeckt ist (nähere Erläuterung unter Garantie/Risikoversicherung)

Nicht in der Gebühr enthalten sind:
- Stäben und Aufbinden der Pflanzen
- Umtopfen der Pflanzen
- Formschnitt von Formgehölzen

Diese zusätzlichen Maßnahmen werden nur nach Rücksprache ausgeführt und entsprechend dem jeweiligen Zeit- und Materialaufwand gesondert abgerechnet. (Stundensatz 42 €/Std inkl. MwSt).

Transport:
Ihre Kübelpflanzen können Sie ab Anfang Oktober während unserer Öffnungszeiten entweder selbst vorbeibringen oder nach Rücksprache von uns abholen lassen. Um die Transportkosten möglichst gering zu halten, versuchen wir die Pflanzen in wenigen Sammeltransporten abzuholen. Bitte stellen Sie die Pflanzen wenn möglich vor dem Haus oder im Eingangsbereich Ihres Hauses im Erdgeschoß bereit. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu einem Satz von 42 €/Std inkl. MwSt.
Die Pflanzen können ab Mitte Mai bis spätestens Ende Mai in der Gärtnerei abgeholt werden. Sollten Sie eine Auslieferung der Pflanzen wünschen, gelten dieselben Transportbedingungen wie bei der Abholung.

Garantie / Risikoversicherung:
Obwohl wir mit größtmöglicher Sorgfalt mit Ihren Pflanzen und Pflanzgefäßen umgehen, können wir keine Garantie dafür geben, dass sie während des Winters keinen Schaden nehmen.

In unserem m2-Preis ist daher bereits eine Risikoversicherung für Ihre Pflanzen enthalten. Abgedeckt ist der Verlust/Verderb der Pflanzen durch technische Defekte wie z.B. Heizungsausfall, Störung der Bewässerungsanlage u.ä. sowie eine Schädigung der Pflanzen durch Krankheits- und Schädlingsbefall, Bruchschäden oder eventuelle Pflegefehler bis zu einer Höhe von 100,-€/m2.

Sollte der Wert Ihrer Pflanzen diesen Betrag übersteigen, können Sie auf Wunsch auch eine höhere Versicherung abschließen. Der Versicherungsbeitrag beträgt dann 4 % vom Schätzwert der Pflanze.

Sollte Ihre Pflanze während der Überwinterungsperiode kaputt gehen oder sehr stark geschädigt sein, erhalten Sie von uns als Ersatz eine gleichwertige Pflanze bzw. einen Wertgutschein in Höhe des Pflanzenwertes. Bei geringeren Schäden erhalten Sie einen Gutschein in Höhe der Wertminderung der Pflanze.

Hinweis: Ohne Versicherung können wir für die Pflanzen keine Haftung übernehmen.

Zahlungsbedingungen:
Die Überwinterungsgebühr für den gesamten Überwinterungszeitraum wird im Januar in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Kosten für Umtopfarbeiten sowie die Pflanzenauslieferung im Frühjahr werden im Frühjahr in Rechnung gestellt.

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